§1 Tätigkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Leistung. Er ist dabei den Standards und Positionen der Deutschen Gesellschaften für Supervision e.V. (DGSv) verpflichtet.
§2 Beteiligung Dritter am Vertrag
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ggf. von ihm benannten Personen, welche die Beratungsleistung in Anspruch nehmen, in geeigneter Weise am Abschluss dieses Vertrages zu beteiligen.
§3 Schweigepflicht, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen, Einsichtnahme
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm während seiner Tätigkeit bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Zur Weitergabe oder Offenbarung einer solchen Information bedarf der Auftragnehmer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die Inhalte der Supervision mit den vom Auftraggeber benannten Personen stillschweigen zu bewahren. Sind in der Supervision jedoch Dinge berührt, die Strukturen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der übergreifenden Organisation tangieren, so ist von der Schweigepflicht im folgenden Sinne eine Ausnahme zu machen: Verschwiegenheit im Persönlichen und Offenheit im Strukturellen. Diese Vereinbarung betrifft insbesondere Rückkopplungsgespräche mit der Leitung.
(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten dem Auftragnehmer insoweit lediglich nur Einsicht zu gewähren.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen seiner Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- oder Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, so daß insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.
(5) Unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche Schriftstücke und Materialien, zu deren Aufbewahrung er gemäß §3, (4) verpflichtet ist, an den Auftraggeber herauszugeben.
§4 Zahlungsfrist
Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb 14 Tage zahlbar.
§5 Vorübergehende Verhinderung der Vertragsparteien
(1) Sagt der Auftraggeber oder die von ihm benannten Personen einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vor seinem Beginn ab, ist das volle Honorar als Ausfallgebühr fällig, falls kein Ausweichtermin gefunden werden kann. Termine die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen zur Gänze entlohnt werden.
(2) Sagt der Auftragnehmer einen Beratungstermin ab, so ist unverzüglich ein neuer Termin von ihm zu nennen.
§6 Rücktritt
Tritt der Auftraggeber weniger als 14 Tage vor der ersten Beratungs- / Fortbildungseinheit vom gesamten Vertrag zurück, so wird eine einmalige Ausfallgebühr von 10% des Vertragswertes erhoben.
§7 Nebenabreden und Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers.
§9 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.
§10 Rechtsauswahl
Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.